Mobilität

MENSCHEN, DIE IN KLINIKEN ARBEITEN, MÜSSEN WEITER MOBIL BLEIBEN UND ZUR ARBEIT KOMMEN.

Krankenschwestern, Krankenpfleger und alle anderen Beschäftigten in Akutkranken- häusern, in denen Corona-Patienten behandelt werden, können ab dem 1. April und vorerst bis zum 31. Mai 2020 kostenfrei Mietfahrzeuge erhalten.

    • Für die Nutzung des Angebots füllen die Beschäftigten ein einseitiges Formular aus. Den Link zum Formular finden sie auf: www.vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Sofortprogramm-fuer-bessere-Mobilitaet-von-Klinikpersonal/index.php
    • Die Leitung des Krankenhauses bestätigt auf diesem Formular, dass der/die Beschäftigte das Angebot in Anspruch nehmen darf.
    • Mit dem Formular kann man den Mietwagen direkt beim Verleiher anmieten.
    • Um die Abrechnung müssen sich die Krankenhausbeschäftigten nicht kümmern. Das übernimmt der Autoverleiher direkt mit der Bezirksregierung Münster, die dieses Programm zentral fürs ganze Land betreut.

 

Quelle: SPD-Landtagsfraktion NRW