Hilfe für Beschäftigte/ Kurzarbeitergeld

UNTERNEHMEN, BEI DENEN INFOLGE DER CORONA-KRISE MINDESTENS 10% DER BESCHÄFTIGTEN ZU EINEM ARBEITSENTGELTAUSFALL VON MIN 10% FÜHREN, können Kurzarbeitergeld für bis zu 12 Monaten für ihre Beschäftigten beantragen; die Regelungen wurden auch auf Leiharbeitnehmer ausgeweitet: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen- zum-kurzarbeitergeld

 

ERSTATTUNG VON PERSONALKOSTEN INFOLGE VON QUARANTÄNE-MASSNAHMEN

Sollte wegen des Corona-Virus für Beschäftigte eine Quarantäne angeordnet worden sein, können Arbeitgeber für Arbeitnehmer bzw. Selbstständige eine Entschädigung des Verdienstausfalls beantragen: https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp

 

EIN MERKBLATT ZU KURZARBEITERGELD

gibt es auch auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Direkt zum Merkblatt geht es hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug-corona-virus-infos- fuer-unternehmen_ba146368.pdf

 

BEANTRAGEN KÖNNEN ARBEITGEBER DAS KURZARBEITERGELD

online und bei der Agentur für Arbeit vor Ort. Die zuständige Agentur für Arbeit ist unter diesem Link zu finden: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/metasuche/suche/dienststellen

 

EIN VIDEOTUTORIAL ZUR BEANTRAGUNG DES KURZARBEITERGELDES

hilft schnell und unkompliziert: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video

 

Quelle: SPD-Landtagsfraktion NRW