Finanzhilfen/ Zuschüsse/ Liquidität

ZUSCHÜSSE ZU BETRIEBSKOSTEN

für Selbstständige und Kleinunternehmen bis 50 Beschäftigte (umgerechnet auf Vollzeitstellen) für drei Monate; digitales Antragsportal unter www.wirtschaft.nrw/corona ab dem 27. März 2020

    • 9.000 EUR für Selbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten
    • 15.000 EUR für Kleinstunternehmen mit 6 bis 10 Beschäftigten
    • 25.000 EUR für Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten

 

INSOLVENZRECHT

Bis zum 30.09.2020 wird die dreiwöchige Insolvenzantragspflicht ausgesetzt, damit Unternehmen nicht infolge längerer Bearbeitungs- und Auszahlungsdauer bei Hilfsprogrammen insolvent werden.

 

STUNDUNG VON STEUERN UND SOZIALBEITRÄGEN

 

GRUNDSICHERUNG FÜR SELBSTSTÄNDIGE

Selbstständige, die ihren Lebensunterhalt (inkl. Mietkosten) nicht mehr bestreiten können, erhalten leichteren Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II); eine ausführliche Vermögensprüfung wird vorübergehend nicht mehr vorgenommen: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

 

SOFORTHILFE FÜR FREISCHAFFENDE KÜNSTLERINNEN UND KÜNSTLER

(mit Antragsformular):

https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus

 

 

Quelle: SPD-Landtagsfraktion NRW