ZUSCHÜSSE ZU BETRIEBSKOSTEN
für Selbstständige und Kleinunternehmen bis 50 Beschäftigte (umgerechnet auf Vollzeitstellen) für drei Monate; digitales Antragsportal unter www.wirtschaft.nrw/corona ab dem 27. März 2020
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- 9.000 EUR für Selbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten
- 15.000 EUR für Kleinstunternehmen mit 6 bis 10 Beschäftigten
- 25.000 EUR für Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten
INSOLVENZRECHT
Bis zum 30.09.2020 wird die dreiwöchige Insolvenzantragspflicht ausgesetzt, damit Unternehmen nicht infolge längerer Bearbeitungs- und Auszahlungsdauer bei Hilfsprogrammen insolvent werden.
STUNDUNG VON STEUERN UND SOZIALBEITRÄGEN
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- Beantragung von Steuerstundungen sowie Herabsetzung von Vorauszahlungen unkompliziert möglich; Antragsformulare gibt es hier: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus
- Auch Sozialversicherungsbeiträge können gestundet werden. Dafür kann man sich an die entsprechende Krankenkasse bzw. den Sozialversicherungsträger wenden.
GRUNDSICHERUNG FÜR SELBSTSTÄNDIGE
Selbstständige, die ihren Lebensunterhalt (inkl. Mietkosten) nicht mehr bestreiten können, erhalten leichteren Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II); eine ausführliche Vermögensprüfung wird vorübergehend nicht mehr vorgenommen: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung
SOFORTHILFE FÜR FREISCHAFFENDE KÜNSTLERINNEN UND KÜNSTLER
(mit Antragsformular):
Quelle: SPD-Landtagsfraktion NRW