Bürgschaften/ Kredite/ Haftungsfreistellungen

HILFSKREDITE FÜR SELBSTSTÄNDIGE, KMU UND GROSSUNTERNEHMEN über die KfW Beantragung erfolgt über die eigene Hausbank: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/ Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

 

LIQUIDITÄTSKREDITE über die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. EUR Kreditsumme) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. EUR Kreditsumme); die Mittel sind ebenfalls über die jeweilige Hausbank zu beantragen.

 

Auch die NRW.Bank bietet ENTSPRECHENDE KREDITE an: https://www.nrwbank.de/de/corporate/ presse/corona-hilfe-nrwbank.html

 

BETEILIGUNGSKAPITAL VON BIS ZU 75.000 EURO FÜR KLEINE UNTERNEHMEN UND EXISTENZ- GRÜNDER; Beantragung durch die Unternehmen erfolgt direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesell- schaft (KBG) NRW: https://www.kbg-nrw.de/de/produkte/mikromezzaninfonds/

 

KAPITALHILFEN FÜR MITTLERE UND GRÖSSERE UNTERNEHMEN über den Wirtschafts- stabilisierungsfonds des Bundesfinanzministeriums über die KfW (Garantierahmen für Liquiditätshilfen, Unternehmensbeteiligung zur Stärkung des Eigenkapitals)

 

Quelle: SPD-Landtagsfraktion NRW