1. Briefwahl beantragen
Zunächst muss die Briefwahl beantragt werden. Hierfür gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:
a) Klassisch:
Alle wahlberechtigten Bürger:innen erhalten einen Brief mit der Wahlbenachrichtigung, mit der sie alle notwendigen Informationen zu der anstehenden Wahl (Wahldatum und Wahllokal) bekommen. Mit dieser Benachrichtigung erhalten Sie ebenfalls einen Vordruck zur Beantragung der Briefwahlunterlagen – zumeist auf der Rückseite. Dieser muss nur noch ausgefüllt und persönlich unterschrieben an die jeweilige Kommune, in der Sie wahlberechtigt sind, per Fax oder Post geschickt werden.
b) Online:
Alle wahlberechtigten Bürger:innen haben ebenfalls die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online anzufordern. Hierfür müssen Sie lediglich die jeweilige städtische Homepage, in der Sie wahlberechtigt sind, aufrufen und den entsprechenden Anweisungen folgen. Hinweis: Mittlerweile befinden Sich auf den Wahlbenachrichtigungen QR-Codes. Mithilfe Ihres Smartphones gelangen Sie somit direkt auf die entsprechende Internetseite, auf der Sie die Briefwahlunterlagen beantragen können.
Die Briefwahlunterlagen können Sie einfach unter folgendem Link beantragen: https://portal.service-digitale-verwaltung.de/app/ws-briefwahlantrag/05334036/
c) Persönlich:
Sie haben ebenso die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt in der jeweiligen Kommune, in der Sie wahlberechtigt sind, zu beantragen. Das hat den Vorteil, dass Sie die Briefwahlunterlagen sofort in Empfang nehmen und wenn Sie es wünschen, direkt vor Ort wählen zu können. Denken Sie hierbei an Ihren Personalausweis.
2. Unterlagen:
Die Briefwahlunterlagen umfassen folgende Dokumente:
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- Wahlschein
- den amtlichen Stimmzettel
- den amtlichen Stimmzettelumschlag (blauer Umschlag)
- den amtlichen Wahlbriefumschlag (roter Umschlag)
- das Merkblatt für die Briefwahl, in der ebenfalls beschrieben steht, was zu beachten ist und wie Sie die Briefwahl korrekt durchführen, sodass Ihre Stimme zählt!
3. Wahlvorgang:
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- Füllen Sie zunächst Ihren Stimmzettel aus. Sie haben zwei Stimmen! Mit der Erststimme wählen Sie die Person und mit der Zweitstimme die Partei. Unser Tipp: Die Erststimme für Eva-Maria Voigt-Küppers und die Zweitstimme für die SPD!
- Falten Sie den Stimmzettel und legen ihn in den blauen
- Nun füllen Sie den Wahlschein aus und unterschreiben diesen persönlich.
- Den verschlossenen Stimmzettelumschlag legen Sie sodann zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag und verschließen diesen.
4. Versand der Briefwahl
Den verschlossenen Briefwahlumschlag mit allen Unterlagen können Sie unfrankiert in jeden Postbriefkasten werfen und losschicken oder beim Wahlamt in der jeweiligen Kommune, in der Sie wahlberechtigt sind, abgeben.
Achten Sie darauf, dass die Briefwahl rechtzeitig verschickt oder am Wahltag bis 18:00 Uhr im Wahlamt abgegeben wird. Nicht rechtzeitig abgegebene Briefwahlen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Aus dem Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Er sollte so frühzeitig versandt werden, dass er am Wahlsonntag beim Wahlamt vorliegt.
Weitere Hinweise:
Sollten Sie für weitere Familienangehörige, Nachbarn oder Freunde die Briefwahlunterlagen beantragen und/oder abholen, dann benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht.