Erlass der Kita-Gebühren während des Lockdowns

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

die Fraktion der SPD im Rat der Stadt Würselen beantragt zur Beratung und Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt:

    1. Die Stadt Würselen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz), Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII sowie § 1 Absatz 1, 3, 13ff, 18 ff KiBiz, Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) im und für den Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.
    2. Die Stadt Würselen erstattet den Trägern der außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote die ausgefallenen Kosten für die Erhebung der Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021.

 

Begründung: 

Seit dem 14.12.2020 und mindestens bis zum 14.02.2021 besteht der dringende Appell der Landesregierung an die Eltern, Ihre Kinder nicht zur Betreuung in die Kita zu geben. Analog zur Regelung während des Lockdowns im Frühjahr 2020 sollen die Elternbeiträge erlassen werden. Damit nicht ein finanzieller Anreiz dazu führt, dass Kinder trotz möglicher Überforderung der Familien von der Betreuung in der Kita ferngehalten werden, soll so wie im Lockdown im Frühjahr 2020 der Erlass unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Angebote erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Küppers, Fraktionsvorsitzender
Demet Jawher-Özkesemen, stellv. Fraktionsvorsitzende

und Fraktion