In einer Pressekonferenz hat die Landesregierung heute die Details des Programms „Gute Schule 2020“ bekannt gegeben. Das Programm sieht vor, dass das Land den Kommunen in den kommenden vier Jahren insgesamt 2 Mrd. Euro für die Sanierung von Schulgebäuden zur Verfügung stellt.
„Äußere Schulangelegenheiten sind eigentlich Aufgabe des Trägers, in der Regel also der Kommune“, erklärt die Landtagsabgeordnete Eva-Maria Voigt-Küppers dazu. „In welch schwierige Lage der Erhalt von Schulgebäuden die Kommunen bringt, weiß ich aber nur zu gut aus meiner eigenen Arbeit im Würselener Stadtrat. Die rot-grüne Koalition in Düsseldorf hat erkannt, dass dem Investitionsstau an Schulgebäuden nur durch Hilfe des Landes begegnet werden kann.“
Bereits kurz vor der Sommerpause hatte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ein umfangreiches Förderprogramm angekündigt, bei dem das Land sowohl die Zinsen als auch die Tilgungen übernimmt. Die kommunalen Haushalte werden durch die Investitionen also nicht belastet.
Heute wurde der Verteilungsschlüssel bekanntgegeben. Die maximalen Fördersummen für die Kommunen im Land werden aus zwei Kenngrößen ermittelt: Eine Hälfte wird bestimmt durch das Niveau, das die Kommune zuletzt an Schulpauschale erhalten hat. Die andere Hälfte geht zurück auf die Schlüsselzuweisungen im Gemeindefinanzierungsgesetz. Hier orientiert sich das Land an den Schlüsselzuweisungen der letzten Jahre.
Durch diese Methodik wird sichergestellt, dass keine Kommune leer ausgeht und dass Kommunen mit schwieriger Haushaltslage bevorzugt werden. Würselen erhält rund 540.000 Euro im Jahr bzw. 2,2 Mio. Euro über die gesamte Programmlaufzeit.
Das Programm dient dem Erhalt bestehender Schulgebäude. Möglich sind Renovierungsarbeiten an Schulgebäuden und zugehörigen Sportanlagen, energetische Sanierungen, aber auch technische Erneuerungen.
„Toilettenanlagen, neue Möbel, Smartboards oder effiziente Beleuchtung. Man braucht nicht viel Phantasie, um zu benennen, wo es Investitionsbedarf gibt. Die Entscheidung, wo investiert werden soll, trifft die Kommune“, erläutert Voigt-Küppers.
Grundsätzlich müssen die Mittel projektbezogen verwandt werden und sind nicht als erhöhte Schulpauschale zu verstehen. Es ist aber möglich, dass sich die geförderten Maßnahmen über mehrere Jahre hinweg erstrecken.
Ausgenommen sind Schwimmbäder außerhalb des Schulgeländes sowie Umschuldungen.
„Es ist zwar ein Kraftakt für den Landeshaushalt, aber es ist auch viel Geld für unsere Kommunen. Wichtige Investitionen stehen an: Herzogenrath wird die Gesamtschule Kohlscheid erweitern, Würselen bekommt eine neue Gesamtschule und hat großen Renovierungsbedarf am Gymnasium. Und auch in Alsdorf und Baesweiler ist die Schullandschaft in Bewegung.
Mit dem Programm ,Gute Schule 2020‘ setzt die rot-grüne Koalition den Kurs zur Entlastung der Kommunen fort. Das ist ein großer Erfolg für alle Beteiligten und zugunsten der Schülerinnen und Schüler in NRW“, schließt Voigt-Küppers.
Kommunen können sich bei der NRW.Bank über die Modalitäten und das Antragsverfahren informieren.