Der Stadtrat beschließt die Rückerstattung der Kita-Beiträge. Die Auszahlung erfolgt aus juristischen Gründen erst nach der Genehmigung des Haushalts.
In der Ratssitzung vom 23. Juni 2015 beschloss der Rat der Stadt Würselen einstimmig in einem gemeinsamen Antrag aller im Rat vertretenen Fraktionen die Rückerstattung der Kita-Beiträge während des Streiks der ErzieherInnen.
Fraktionsvorsitzender Christoph Küppers zeigte sich zufrieden und betonte, dass sich die SPD-Fraktion solidarisch mit den Streikenden zeige. Auch wenn rechtlich gesehen keine Verpflichtung zur Rückerstattung der Beiträge besteht, dürfe die Stadt sich nicht am Kita-Streik bereichern. Deswegen sei die Rückerstattung der Beiträge folgerichtig, so Küppers weiter.
Die Gebühren werden nach dem Ratsbeschluss den vom Streik betroffenen BeitragszahlerInnen für jeden Streiktag in Höhe von 1/18 des für den Monat Mai 2015 fälligen Beitrages erstattet. Die Finanzierung erfolgt aus den Einsparungen bei den Personalkosten der Streikenden. Bürgermeister Arno Nelles ergänzte allerdings, dass die Beiträge aus juristischen Gründen erst erfolgen kann, wenn die Genehmigung des Haushalts der Stadt vorliegt.
Küppers war auch der zweite Teil des Antrags besonders wichtig. Darin wird angeregt, die Kinderfördersatzung der Stadt Würselen derart zu verändern, dass künftig im Falle von Arbeitskampfmaßnahmen Kita-Beiträge erst gar nicht fällig werden.